Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Textil- und Modenäher/Textil- und Modenäherin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Anfertigen von Bekleidungsartikeln und sonstigen textilen Artikeln anhand von technischen Anweisungen, Auswählen von textilen Werk- und Hilfsstoffen und Zubehör nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit, Zuschneiden und Fügen von Teilen, Ausführen von Näharbeitsgängen, Ausführen von Bügel- und Fixierarbeiten, Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen, rationelles Ausführen von Arbeitsgängen, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Bearbeiten von Schnitten und Erstellen von Schnittbildern, Anwenden von technischen Unterlagen, Erfassen des Zusammenhangs zwischen Gestaltung, Konstruktion und Verarbeitung, Kommunizieren mit Mitarbeitern und Vorgesetzen, Beurteilen von Qualität und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Beachten von Grundsätzen der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Textil- und Modenäher und Textil- und Modenäherinnen arbeiten vorwiegend in den Näh- und Musterabteilungen der Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie, insbesondere in den Bereichen Damen-, Herren- und Kinderoberbekleidung, Berufs-, Sport- und Freizeitkleidung, Tag- und Nachtwäsche, Bade- und Miederwaren, Kopfbedeckungen, Bekleidungszubehör, Haus- und Heimtextilien sowie in der Konfektion medizinischer und technischer Textilien.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 24 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 25.06.2015 (BGBl. I S. 1012)
Erste Verordnung zur Änderung der Textil- und Modenäherausbildungsverordnung
vom 11.01.2021 (BGBl. I S. 46)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.