Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Textil- und Modenäher/Textil- und Modenäherin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
28222
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2015)
Die Berufsausbildung in der Bekleidungsindustrie mit dem zweijährigen Ausbildungsberuf Modenäher/-in und dem dreijährigen Ausbildungsberuf Modeschneider/-in aus dem Jahre 1997 wurden als Stufenausbildung konzipiert. Dieses Konstrukt ist nach dem novellierten Berufsbildungsgesetz im Jahre 2005 in dieser Form nicht mehr anwendbar. Aus diesem Grund wurde für beide überarbeiteten Ausbildungsberufe jeweils eine eigene Ausbildungsordnung erlassen. Neben den stattgefundenen technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in der Branche haben sich im letzten Jahrzehnt zusätzlich erhebliche strukturelle und organisatorische Veränderungen in den Unternehmen ergeben, die sich auch auf die beruflichen Anforderungen und Tätigkeiten der Beschäftigten auswirken. Die nähintensiven Tätigkeitsbereiche wurden zunehmend ins Ausland verlagert, so dass die klassische Bekleidungsfertigung nur noch in Ansätzen in den Musterabteilungen der Unternehmen vorhanden ist (Produktion von Kleinserien, Prototypen, Musterteile). In den Unternehmenszentralen sind heute vor allem die sog. „Systemkopffunktionen“ wie Entwicklung, Design, Fertigungssteuerung, Einkauf, Vertrieb, Verwaltung, Marketing und Logistik zu finden. Es sind allerdings auch neue berufliche Einsatzgebiete entstanden, z.B. im Bereich der Konfektion technischer Textilien und von Gesundheitsprodukten. Zur Ermittlung des Qualifikationsbedarfs wurde vor der Neuordnung vom BIBB eine Befragung bei den Unternehmen und den berufsbildenden Schulen der Bekleidungsindustrie durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Befragung sind in dem Bericht „Befragung von Unternehmen der Bekleidungsindustrie und berufsbildenden Schulen zur Überarbeitung der Ausbildungsberufe Modenäher/-in und Modeschneider/-in“, Februar 2012, aufgeführt. Der Ausbildungsberuf erhält die neue Berufsbezeichnung „Textil- und Modenäher und Textil- und Modenäherin“. Dadurch soll zum einen deutlich werden, dass nicht nur Oberbekleidung, sondern auch andere textilen Artikel wie z.B. Krawatten, Mützen, Unterwäsche, Heimtextilien, Rucksäcke oder Kompressionsstrümpfe in diesem Berufsbild gefertigt werden, und zum anderen auch vermieden werden, dass falsche Berufsvorstellungen bei den Jugendlichen geweckt werden. In der zweijährigen Ausbildung zum/zur Textil- und Modenäher/-in sind die nähtechnischen Ausbildungsinhalte konzentriert. Ausbildungsinhalte, die sich bisher auf die industrielle Serienproduktion bezogen, werden reduziert und stattdessen um Ausbildungsinhalte der Musterfertigung, der Schnitttechnik, der Qualitätssicherung und der Logistik erweitert und die Fügetechniken Schweißen und Kleben sowie betriebliche Kommunikation und internationale Geschäftsbeziehungen neu aufgenommen. Die Prüfung gliedert sich wie bisher in eine klassische Zwischen- und Abschlussprüfung. Neu ist, dass ein Bekleidungsstück oder ein textiler Artikel ganzheitlich anzufertigen ist und nicht nur Teilarbeiten nachzuweisen sind. Ebenfalls neu ist die Einführung eines situativen Fachgesprächs bei den Arbeitsaufgaben. Die Prüfungsaufgaben werden zentral von der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle) in Stuttgart erstellt. Die Ausbildungsinhalte des/der zweijährigen Textil- und Modenäher(s)/-in entsprechen den Ausbildungsinhalten der ersten beiden Ausbildungsjahre des/der dreijährigen Textil-und Modeschneider(s)/-in. Wird nach Abschluss der Berufsausbildung Textil- und Modenäher/-in die Ausbildung zum/zur Textil- und Modeschneider/-in fortgesetzt, können die zwei Jahre auf die Ausbildung angerechnet werden (Anrechnungsmodell). Dabei wird die bestandene Abschlussprüfung Textil- und Modenäher/-in als Teil 1 der Abschlussprüfung zum Textil- und Modeschneider/-in gewertet. Damit werden sich de facto keine großen Veränderungen in der Ausbildungspraxis für die Unternehmen durch den Wegfall der klassischen Stufenausbildung ergeben. Der zweijährige Ausbildungsberuf „Textil- und Modenäher/-in“ ist zunächst bis zum 31.07.2021 befristet. Bis spätestens zum 30.09.2020 erfolgt eine begleitende Evaluierung, in der insbesondere der Verbleib der Absolventen dieser Berufsausbildung zu untersuchen ist. Danach wird zusammen mit den Sozialpartnern entschieden, wie es mit dem Berufsbild weitergehen wird. Für beide Ausbildungsberufe wurde ein gemeinsamer schulischer Rahmenlehrplan erstellt. Die Lernfelder der ersten beiden Ausbildungsjahre sind identisch. Eine gemeinsame Beschulung mit dem Ausbildungsberuf „Maßschneider/-in“ ist möglich.