Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin - Fachrichtung Triebwerkstechnik (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Herstellen und Instandhalten von Triebwerksbauteilen, Montage und Demontage von Flugtriebwerken, Analysieren und Beheben von Störungen an Fluggerätsystemkomponenten, Testen und Erproben von Triebwerken und Anbauteilen, Handhaben von Komponenten der Fluggerätsysteme, Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten, Montieren und Demontieren von mechanischen, elektrischen, hydraulischen und pneumatischen Bauteilen, Baugruppen oder Systemen von Fluggeräten, Auswuchten von Triebwerksteilen, Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Auswerten von eigenen und fremden Fehlern, Berücksichtigen und Fördern der Redlichkeitskultur, Berücksichtigen von persönlichen und psychischen Faktoren für die Minderung von Risiken, Anwenden deutsch- und englischsprachiger technischer und luftfahrtspezifischer Dokumente, Selbständiges Arbeiten und Arbeiten im Team, Kooperieren mit anderen Fachbereichen, Berücksichtigung von interkulturellen, physischen und psychischen menschlichen Faktoren, , Mit erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung ist das geforderte Grundwissen nach Teil-66 der einschlägigen europäischen Vorschriften zur Beantragung einer CAT A-Lizenz beim Luftfahrt-Bundesamt nachgewiesen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fluggerätmechaniker und Fluggerätmechanikerinnen der Fachrichtung Triebwerkstechnik arbeiten in der Luft- und Raumfahrtindustrie, z.B. bei Triebwerksherstellern, Wartungs- und Instandhaltungsbetrieben, Fluggesellschaften, Fluggerätherstellern und bei der Bundeswehr.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 42 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Einsatzgebiete
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin
vom 26.06.2013 (BGBl. I S. 1890)
Änderung durch Artikel 4 der Ersten Verordnung zur Änderung von Ausbildungsordnungen
vom 27.01.2014 (BGBl. I S. 90)
vom 11.06.2024 (BGBl. I Nr. 186)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Zeugniserläuterung Fluggerätmechaniker/ Fluggerätmechanikerin Fachrichtung Triebwerkstechnik | ||
Zeugniserläuterung Fluggerätmechaniker/ Fluggerätmechanikerin Fachrichtung Triebwerkstechnik |
Fortbildung / Umschulung
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung 21/2024: Bereit zum Abflug! Ausbildungsordnungen für Fluggerätelektroniker/-innen und Fluggerätmechaniker/-innen gemäß neuer EU-Verordnung aktualisiert, 19.06.2024
- Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin. Der Traum vom Fliegen (Bayerischer Rundfunk, Stand: 25.08.2020) – Video und Berufsinformationen