Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Raumausstatter/Raumausstatterin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
93232
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2004)
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Raumausstatter/zur Raumausstatterin aus dem Jahre 1982 wurde überarbeitet und den Anforderungen an eine moderne und praxisnahe Berufsausbildung angepasst. Neue Lerninhalte stützen sich nicht nur auf bisherige Ausbildungsinhalte, sondern orientieren sich an der für diesen Berufsbereich von Fachexperten für notwendig erachtete Qualifikationen. In der neuen Ausbildungsordnung kann zwischen den vier Schwerpunkten "Boden", "Polstern", "Raumdekoration sowie Licht-, Sicht- und Sonnenschutz" und "Wand- und Deckendekoration" gewählt werden. In die modernisierte Ausbildungsordnung nebst Ausbildungsrahmenplan und in den Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurden die folgenden neuen Qualifikationen aufgenommen: Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, Teamfähigkeit, Qualitätssicherung, Kundenorientierung Die Zwischen - und Abschlussprüfungen wurden grundlegend verändert und dem heutigen Standard angepasst. Dabei wurden Prüfungsinhalte für die praktische und schriftliche Prüfung entwickelt, die den Prüfungsausschüssen mehr Gestaltungsmöglichkeiten zugestehen, aber auch mehr Fachkompetenz erfordern. In der schriftlichen Prüfung sind die Prüfungsfächer Technologie, Technische Mathematik und Technisches Zeichen in die Prüfungsbereiche "Arbeitsplanung und Gestaltung" und "Fertigung und Montage" aufgegangen, damit komplexe und auf die praktische Arbeitsaufgabe bezogene Aufgabenstellungen ermöglicht werden. Die veränderte Abschlussprüfung berücksichtigt neue Bewertungsmaßstäbe. Die Zeitrichtwertangaben gliedern den neuen Ausbildungsrahmenplan in zwei Abschnitte: Fertigkeiten und Kenntnisse, die bis zur Zwischenprüfung und die nach der Zwischenprüfung Gegenstand der Ausbildung sein sollen. Dies ermöglicht eine praxisgerechte Umsetzung des Ausbildungsrahmenplans auf die betrieblichen Verhältnisse. Der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurde in Form von Lernfeldern entwickelt, die den Bedürfnissen an einen zeitgerechten Unterricht gerecht werden.