Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fachkraft für Gastronomie (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
63302
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2022)
Nach dem von den Sozialpartnern vorgelegten Neuordnungsantrag war eine Neuordnung der gastgewerblichen Berufsbilder aus dem Jahr 1998 erforderlich, um die Berufsfamilie der gastgewerblichen Ausbildungsberufe angesichts der Veränderungen der beruflichen Anforderungen in einem differenzierter, anspruchsvoller und digitaler werdenden Arbeitsumfeld zukunftsfähig zu erhalten und die Qualität der Ausbildung zu sichern und zu verbessern. Es wurden folgende Berufe neu bzw. erstmals geordnet: Fachkraft für Gastronomie (neue Berufsbezeichnung, ehemals Fachkraft im Gastgewerbe), Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie (vorher: Restaurantfachmann/-frau), Fachmann/-frau für Systemgastronomie, Hotelfachmann/-frau, Kaufmann/-frau für Hotelmanagement (neue Berufsbezeichnung, ehemals Hotelkaufmann/-frau), Koch/Köchin, Fachkraft Küche (neuer 2-jähriger Beruf). Die neuen Ausbildungsordnungen wurden kompetenzorientiert gestaltet. Das bedeutet, dass sich die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten an den betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert und dabei fachliche, methodische, soziale sowie personale Kompetenzen berücksichtigt werden. Bisher gab es keinen zweijährigen Ausbildungsberuf für den Bereich Küche. Der zweijährige Beruf Fachkraft im Gastgewerbe wies zwar Ausbildungsinhalte zum Herstellen und Anrichten von einfachen Speisen auf, allerdings reichte diese Qualifikation nicht aus, um den differenzierten Qualifizierungsbedarf der Branche zu befriedigen. Deshalb sollte ein neuer zweijähriger Ausbildungsberuf Fachkraft Küche geschaffen werden, der zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in der Küche befähigt. Der neue Beruf ist inhaltlich stärker am dreijährigen Ausbildungsberuf Koch/Köchin ausgerichtet, so ist auch eine zeitliche Anrechnung im Umfang von zwei Jahren auf den Beruf Koch/Köchin möglich. Die Ausbildungsverordnung sieht eine klassische Prüfung mit Zwischen- und Abschlussprüfung vor. Die gemeinsame Beschulung aller sieben gastgewerblichen Berufe im ersten Ausbildungsjahr ist weiterhin möglich. Im zweiten Ausbildungsjahr sollte eine gemeinsame Beschulung der drei Gastronomieberufe (Fachkräfte für Gastronomie, Restaurantfachleute und Fachleute für Systemmanagement) ermöglicht werden. Daneben sollte im zweiten Ausbildungsjahr eine gemeinsame Beschulung der Hotelberufe (Hotelfachleute und der Kaufleute für Hotelmanagement) und eine gemeinsame Beschulung der Küchenberufe (Fachkräfte Küche und Köche/Köchinnen) möglich sein.